In dem Gutachten werden die thermodynamischen Prozesse einer KWK-Anlage detailliert betrachtet und die anteilige Stromerzeugung separiert, die im KWK-Betrieb erzeugt worden ist. Wird bspw. ein Notkühler betrieben, zählt der Strom der in Zeiten erzeugt wird, in denen Wärme ungenutzt an die Umgebung abgeführt wird, nicht als KWK-Strom und erhält entsprechend keine KWKG-Vergütung.