Veröffentlichung der aktuellen KWK- und iKWK Ausschreibungsergebnisse durch die BNetzA

Die Ergebnisse der 5. KWK-Ausschreibung und 4. iKWK-Ausschreibung zum Gebotstermin 2. Dezember 2019 wurden von der BNetzA veröffentlicht. Zum ersten Mal lässt sich sowohl eine Unterzeichnung der KWK-Ausschreibung als auch eine Überzeichnung der iKWK-Ausschreibung beobachten.

Im Zuge der der 5. KWK-Ausschreibung wurde zum Gebotstermin 2. Dezember 2019 eine Gesamtmenge von rd. 80,1 MW ausgeschrieben. Zusätzlich zu dem in der KWK-Ausschreibungsverordnung (KWKAusV) festgelegten Volumen von 75 MW erhöhte sich das Ausschreibungsvolumen um rd. 5,1 MW, die zum vorangegangenen Gebotstermin nicht bezuschlagt wurden. Für die ausgeschriebene Menge wurden insgesamt 13 Gebote mit einem Gesamtvolumen von rd. 53,6 MW eingereicht. Aufgrund von formalen Mängeln, musste ein Gebot vom Zuschlagsverfahren ausgeschlossen werden. Bei einem zulässigen Höchstwert von 7,0 ct/kWh lag die Spanne der bezuschlagten Gebote zwischen 3,4 ct/kWh und 6,84 ct/kWh. Insgesamt wurden zwölf Gebote mit einem Gesamtvolumen von 53,6 MW bezuschlagt. Der durchschnittliche, mengengewichtete Zuschlagswert lag bei rd. 5,12 ct/kWh.

Bei der zeitgleichen 4. Ausschreibung für innovative KWK-Systeme wurde ein Gesamtvolumen von 25 MW ausgeschrieben. Insgesamt wurden für die ausgeschriebene Menge zehn Gebote mit einem Gesamtvolumen von rd. 43,1 MW eingereicht. Wie bei der KWK-Ausschreibung musste ebenfalls ein Gebot aufgrund von formalen Mängeln vom Zuschlagsverfahren ausgeschlossen werden. Von den neun übrigen Geboten erhielten fünf Gebote mit einem Gesamtvolumen von rd. 20,5 MW einen Zuschlag. Da das nächste zu bezuschlagende Gebot das Ausschreibungsvolumen zum Großteil überschritten hätte, konnte dieses Gebot nicht mehr bezuschlagt und die Ausschreibungsmenge somit nicht komplett ausgeschöpft werden. Bei einem zulässigen Höchstpreis von 12,0 ct/kWh lag die Spanne der bezuschlagten Gebote zwischen 9,38 ct/kWh und 11,2 ct/kWh. Der durchschnittliche, mengengewichtete Zuschlagswert der iKWK-Ausschreibung liegt bei 10,25 ct/kWh.

Im Ergebnis war die KWK-Ausschreibung damit zum ersten Mal deutlich unterzeichnet. Rd. 26,5 MW des Ausschreibungsvolumens konnten nicht ausgeschöpft werden. Es lässt sich dabei ein Anstieg des durchschnittlichen Zuschlagwertes (5,12 ct/kWh) gegenüber der letzten Ausschreibung (3,95 ct/kWh) verzeichnen (siehe Info-Grafik weiter unten). Es könnte sich somit bei einer Fortsetzung dieses Trends für eine zukünftige Teilnahme an der KWK-Ausschreibung auszahlen, eine mutigere Gebotsstrategie zu verfolgen und mit höheren Geboten teilzunehmen. Im Hinblick auf die iKWK-Ausschreibung gab es hingegen zum ersten Mal eine deutliche Überzeichnung der Ausschreibung. Nachdem die vergangenen Ausschreibungen meist stark unterzeichnet waren, wurde das Volumen der aktuellen Ausschreibung um rd. 18,1 MW überboten. Gleichzeitig lässt sich ein leichter Rückgang des durchschnittlichen Zuschlagwertes (10,25 ct/kWh) im Vergleich zur vorherigen Ausschreibung (11,17 ct/kWh) beobachten (siehe auch nachfolgende Info-Grafik). Durch die Überzeichnung der iKWK-Ausschreibung können Teilnehmer nun nicht mehr mit einem sicheren Zuschlag rechnen, sondern sind angehalten, ihre Gebotstrategie zur Teilnahme an zukünftigen Ausschreibungen detaillierter zu durchdenken.


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