INHALTE UND AUSWIRKUNGEN DES BEHG
Mit der Einführung des nationalen Emissionshandelssystems (nEHS) führt der Gesetzgeber mit dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) ab dem Jahr 2021 einen Preis für die CO2-Emissionen kleiner Energieerzeugungsanlagen ein, was erhebliche Auswirkungen auf den wirtschaftlichen Betrieb hat. Eine Übersicht findet sich im Folgenden.
Um die Klimaschutzziele der Bundesregierung wie beispielsweise eine weitgehende Treibhausgasneutralität bis zum Jahr 2050 zu erreichen, bedarf es neuer Steuerungsinstrumente durch den Gesetzgeber. Ziel ist es, anhand von neuen Maßnahmen nicht mehr nur wie durch den bereits bekannten, EU-weiten CO2-Zertifikatehandel für Erzeugungsanlagen mit einer Feuerungswärmeleistung von mehr als 20 MW (EU ETS, EU emissions trading system) einzelne große CO2-Emittenten zu adressieren. Vielmehr soll durch die Einführung eines nationalen Emissionshandelssystems (nEHS) die breite Masse durch ein Preissignal zu einer Reduktion der CO2-Emissionen durch Einspar- oder Effizienzmaßnahmen bewegt werden.
So hat der Deutsche Bundestag Ende des vergangenen Jahres das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) angenommen. Kurz darauf wurde es vom Bundesrat gebilligt. Mit der Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten am 19.12.2019 sowie der einen Tag später folgenden Veröffentlichung im Bundesanzeiger ist das “Gesetz über einen nationalen Zertifikatehandel für Brennstoffemissionen“ in Kraft getreten. Der Vollzug erfolgt wie auch beim bereits etablierten CO2-Zertifikatehandel für Großanlagen (EU ETS) durch die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt.
Bepreist wird die Inverkehrbringung von Brenn- und Kraftstoffen. Demnach müssen Unternehmen, die Brenn- und Kraftstoffe nach dem Energiesteuergesetz in Verkehr bringen, hierfür Zertifikate erwerben. Um eine nötige Menge an Zertifikaten zu ermitteln, können brennstoffabhängige Emissionsfaktoren durch die Bundesregierung festgelegt werden. Es wird damit gerechnet, dass sich die Bundesregierung bei der Festlegung solcher Faktoren an den bereits bekannten Werten des EU ETS orientiert. Voraussichtlich werden die damit einhergehenden zusätzlichen Kosten über entsprechende Preisanpassungsklauseln an die Endkunden weitergegeben. Neben Benzin und Diesel, womit vornehmlich der Verkehrssektor adressiert werden soll, sind ebenfalls für Kohle, Heizöl, Erd- und Flüssiggas Zertifikate zu erwerben.
Die im verabschiedeten Gesetz festgelegten CO2-Preise wurden durch einen Beschluss des Bundeskabinetts am 20.05.2020 deutlich erhöht. So sind ab dem Jahr 2021 25 €/tCO2 zu zahlen. Diese festen Preise steigen bis zum Jahr 2025 sukzessive auf 55 €/tCO2 an. Ein erster Handel ist für das Jahr 2026 geplant. Allerdings ist der Handel mit einem Mindestpreis von 55 €/tCO2 und einem maximalen Wert von 65 €/tCO2 zunächst noch durch den Gesetzgeber reguliert. Ab dem Jahr 2027 soll es dann zu einem freien Handel der Zertifikate kommen, wobei sich der Preis aus Angebot und Nachfrage ergibt. Eine Übersicht findet sich in der unten dargestellten Abbildung.
Durch die zusätzlichen Kosten, die über den Brennstoffpreis an den Letztverbraucher weitergegeben werden, sind viele zukünftige Projekte insbesondere in der industriellen Energieeigenversorgung erneut auf eine wirtschaftliche Umsetzung zu prüfen. Unsere hochaufgelösten Energiesystemanalysen bieten hierfür ein optimales Unterstützungswerkzeug. Wir helfen Ihnen gerne bei der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung zukünftiger Projekte und finden Mittel und Wege für einen effizienten Betrieb. Sprechen Sie uns einfach an.
Quellen:
https://www.dehst.de/SharedDocs/news/DE/BEHG-in-kraft.html
https://www.energieagentur.nrw/klimaschutz/neuer_zertifikatehandel_fuer_brennstoffe
Disclaimer: Die dargestellten Informationen besitzen keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Durch den dynamischen Prozess der Gesetzesentwicklung ist bei der Weiterverwendung der dargestellten Informationen zwingend das Verfassungsdatum des Blogs zu beachten.