Veröffentlichung der aktuellen KWK- und iKWK-Ausschreibungsergebnisse durch die BNetzA

Die Ergebnisse der 7. KWK-Ausschreibung und 6. iKWK-Ausschreibung zum Gebotstermin 1. Dezember 2020 wurden von der BNetzA veröffentlicht. Die KWK-Ausschreibung ist bei leicht ansteigender Gebotshöhe wiederum unterzeichnet. Die iKWK-Ausschreibung ist erneut überzeichnet, allerdings lässt sich auch hier ein leichter Anstieg in der Gebotshöhe beobachten.

Im Zuge der 7. KWK-Ausschreibung wurde zum Gebotstermin 1. Dezember 2020 eine Gesamtmenge von 75 MW ausgeschrieben. Insgesamt wurden 17 Gebote mit einem Gesamtvolumen von rd. 59,6 MW abgegeben, wovon allerdings zwei Gebote aufgrund von formalen Mängeln ausgeschlossen werden mussten. Die Zuschlagsmenge beträgt rund 56,1 MW. Bei einem zulässigen Höchstwert von 7,00 ct/kWh lag die Spanne der bezuschlagten Gebote zwischen 5,90 ct/kWh und 7,00 ct/kWh. Der durchschnittliche, mengengewichtete Zuschlagswert beträgt 6,75 ct/kWh. Damit liegt der mengengewichtete Zuschlagswert rund 0,53 ct/kWh über dem letzten KWK-Ausschreibungsergebnis aus Juni 2020. Die KWK-Ausschreibung ist zum dritten Mal in Folge unterzeichnet gewesen.

Bei der zeitgleichen 6. Ausschreibung für innovative KWK-Systeme wurde ein Gesamtvolumen von 28,2 MW ausgeschrieben. Eingereicht wurden hierfür zwölf Gebote mit einer Gesamtmenge von rd. 30,7 MW, von denen jedoch nur elf Gebot zulässig waren, da ein Gebot aufgrund formaler Mängel ausgeschlossen werden musste. Die Zuschlagsmenge beträgt rund 27,4 MW. Bei einem zulässigen Höchstpreis von 12,00 ct/kWh lag die Spanne der bezuschlagten Gebote zwischen 9,95 ct/kWh und 11,99 ct/kWh. Der durchschnittliche, mengengewichtete Zuschlagswert der iKWK-Ausschreibung beträgt 10,80 ct/kWh und befindet sich damit rd. 0,58 ct/kWh über dem Niveau der vorangegangenen iKWK Ausschreibung. Im Gegensatz zur KWK-Ausschreibung, ist die iKWK-Ausschreibung zum dritten Mal in Folge überzeichnet gewesen. Das ausgeschriebene Volumen konnte im Rahmen dieser Ausschreibung nicht vollständig ausgeschöpft werden, da das nächste zu bezuschlagende Gebot zum Großteil das verbleibende Ausschreibungsvolumen überstiegen hat.

Im Ergebnis lässt sich für die KWK-Ausschreibung ein Anstieg der Gebotswerte um rd. 0,5 ct/kWh im mengengewichteten Durchschnitt gegenüber der vorangegangenen Ausschreibung feststellen. Zudem betrug der höchste Gebotswert mit Zuschlag 7,00 ct/kWh und liegt damit in Höhe des zulässigen Höchstwertes. Der Anstieg der mittleren, mengengewichteten Gebotswerte von Juni 2019 (3,95 ct/kWh) über Dezember 2019 (5,12 ct/kWh), Juni 2020 (6,22 ct/kWh) bis hin zur aktuellen Ausschreibung aus Dezember 2020 (6,75 ct/kWh) könnte zukünftige Teilnehmer motivieren, eine mutigere Gebotsstrategie zu verfolgen und mit höheren Geboten teilzunehmen.

Im Hinblick auf die iKWK-Ausschreibung gab es ebenfalls einen leichten Anstieg der Gebotshöhen im Vergleich zu den Gebotswerten der vorangegangenen Ausschreibung zu verzeichnen, obwohl die Ausschreibung erneut überzeichnet war. Der durchschnittliche, mengengewichtete Gebotswert überstieg mit 10,80 ct/kWh den Wert der vorangegangenen Ausschreibung um rd. 0,6 ct/kWh. Auch hier könnte eine steigende Gebotshöhe eine offensivere Strategie potenzieller Teilnehmer anreizen. Für die zukünftigen iKWK-Ausschreibungen ist zusätzlich zu beachten, dass sich die Ansprüche im Zusammenhang mit der Referenzwärmemenge als Förderkriterium verändern. Während bisher eine Referenz¬wärme¬menge von 30 % für die Förderung zugrunde gelegt wird, erhöht sich diese bei den Ausschreibungen im Juni und Dezember 2021 auf 35 % (vgl. § 19 Abs. 5 Nr. 2 KWKAusV). Dieses verschärfte Förderkriterium könnte die Anzahl der Bieter für die kommenden Ausschreibungen beeinflussen und damit die Chancen zum Zuge zu kommen gegebenenfalls erhöhen. Für potenzielle Bieter wird sich daher eine gute Gebotsstrategie und eine detaillierte Betrachtung der kommenden Ausschreibung auszahlen – gerne unterstützen wir Sie dabei.

Quellen: Verordnung zur Einführung von Ausschreibungen zur Ermittlung der Höhe der Zuschlagszahlungen für KWK-Anlagen und für innovative KWK-Systeme (KWK-Ausschreibungsverordnung – KWKAusV); Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen: https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/ElektrizitaetundGas/Unternehmen_Institutionen/Ausschreibungen/KWK/BeendeteAusschreibungen/BeendeteAusschreibungen_node.html , https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2020/20201217_ErgebnisseKWK.html

Disclaimer: Die dargestellten Informationen besitzen keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Bei der Weiterverwendung der dargestellten Informationen ist zwingend das Verfassungsdatum des Blogs zu beachten.


Individuelle
Beratung

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf! Wir werden schnell feststellen, wie wir Sie am besten unterstützen können.