Kurzanalyse von KWK-Anlagen anhand des Marktstammdatenregisters

Verbunden mit dem bevorstehenden Jahreswechsel stellen sich Betreiber von KWK-Anlagen auf gesetzliche Änderungen ein. In einer kurzen Analyse befassen wir uns mit dem Anlagenbestand, der im Marktstammdatenregister (MaStR) gelistet ist. Konkret beleuchten wir die Zahlen zu in Wärmenetzen einspeisende Anlagen, deren Wirtschaftlichkeit im Falle einer Befeuerung mit fossilen Brennstoffen durch das BEHG beeinflusst werden wird.

Zur Auswertung des Komplettdatensatzes des Marktstammdatenregisters hat Lagom.Energy ein Programm entwickelt, um Suchabfragen leichter, schneller und zielgerichteter durchführen zu können. Hintergrund dafür ist, dass das Online-Tool [1], welches die Bundesnetzagentur (BNetzA) zur Verfügung stellt, für die Verarbeitung großer Datenmengen, die für aussagekräftige Analysen des Datenbestands erforderlich sind, ungeeignet ist. Gegenwärtig ist zwar ein Export einzelner Dateien möglich [2], allerdings kann es schnell vorkommen, dass die Datenmenge manuell kaum noch analysiert werden kann, bspw. in Microsoft Excel. Die BNetzA kündigte an, das MaStR in zugänglicher Form verfügbar machen zu wollen. Ein genaues Datum wird aber nicht genannt [3].

Im Programm wurden initial gezielt jene KWK-Anlagen gefiltert, die potenziell für die leitungsgebundene Wärmeversorgung in Frage kommen. Der ursprüngliche Datensatz von etwa 1,5 Mio. Anlagen ließ sich sekundenschnell auf die relevanten Anlagen begrenzen. Die resultierende installierte Leistung steht in einem plausiblen Verhältnis zu den Angaben im AGFW-Hauptbericht [4]. Für eine 100 %-ige Sicherheit ist natürlich eine individuelle Anlagenprüfung erforderlich, die im Zuge der hier vorgestellten Kurzanalyse allerdings nicht durchgeführt wurde. Im Anschluss wurde die Auswahl auf jene Anlagen begrenzt, deren Feuerungswärmeleistung kleiner 20 MW ist, da nur diese von der Einführung des nationalen Emissionshandelssystems (nEHS) mit dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) betroffen sind. Weitere Ausführungen zum nEHS haben wir in unserem Blog „Inhalte und Auswirkungen des BEHG“ [5] für Sie zusammengefasst.

Im Vergleich zum Gesamtschnitt aus dem AGFW-Hauptbericht (82 % fossile KWK) zeigt sich für KWK-Anlagen mit einer Feuerungswärmeleistung kleiner 20 MW ein anderes Bild: der Energieträger Biomasse (81 %) ist vorwiegend vertreten und Erdgas belegt mit ca. 17 % den zweiten Platz. Abbildung 1 zeigt die Verteilung auf die einzelnen Energieträger. Wegen der gegensätzlichen Zahlen wurden einige Erklärungsansätze identifiziert, um die Plausibilität zwischen den MaStR-Daten und dem AGFW-Hauptbericht herzuleiten:

• Im AGFW-Hauptbericht werden nicht alle Wärmenetze erfasst, z.B. Bioenergiedörfer mit geringen Anschlusszahlen.
• Im AGFW-Hauptbericht wird nicht nach der Feuerungswärmeleistung unterschieden.
• In einer kurzen Recherche wurden keine anderen belastbaren Quellen gefunden, die die Erkenntnis widerlegen, dass in Wärmenetze einspeisende Anlagen mit Feuerungswärmeleistung kleiner 20 MW Zahlen vorrangig mit Biomasse befeuert werden.

Dennoch können alle dargestellten Energieträger mit KWK-Anlagen gleichwohl in anderen Anwendungen eingesetzt werden. Allerdings verteilt sich die Bandbreite der Einsatzmöglichkeiten gegebenenfalls gleichmäßig auf sowohl Wärmenetze als auch andere Gebiete, z.B. industrielle Prozesse. Das ist nicht negativ für die Wärmenetzbranche zu werten, denn dort liegen dann generell wiederum Potenziale zur Einbindung industrieller Abwärme.

Werden die Standorte der aus dem MaStR gefilterten Anlagen berücksichtigt, so resultieren räumliche Unterschiede im Anteil der erneuerbaren Energieträger als Brennstoff. Beispielsweise werden in den Stadtstaaten Hamburg und Berlin überwiegend mehr fossile Brennstoffe eingesetzt. Die räumlichen Unterschiede sind in Abbildung 2 in komprimierter Weise zusammengefasst.

Abschließend bleibt festzuhalten, dass trotz der hohen Anteile erneuerbarer Brennstoffe (insbesondere Biomasse) neben dem BEHG auch andere Randbedingungen bei der wirtschaftlichen Analyse berücksichtigt werden müssen. Beispielsweise müssen für nach dem EEG geförderte Anlagen maximale Förderlaufzeiten evaluiert werden. Die MaStR-Daten liefern einen ersten Überblick, ersetzen in Detailfragestellungen aber keine direkte Beratung. Bei etwaigen Fragen können Sie sich gerne an das Team der Lagom.Energy wenden!

Quellen:
[1] Bundesnetzagentur (2020), Marktstammdatenregister, [online] https://www.marktstammdatenregister.de/MaStR/ (letzter Aufruf am 14.12.2020)

[2] Bundesnetzagentur (2020), Marktstammdatenregister – Veröffentlichung von Registerdaten, [online] https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/ElektrizitaetundGas/Unternehmen_Institutionen/DatenaustauschundMonitoring/Marktstammdatenregister/MaStR_node.html (letzter Aufruf am 14.12.2020)

[3] Bundesnetzagentur (2020), Webhilfe zum Marktstammdatenregister, [online] https://www.marktstammdatenregister.de/MaStRHilfe/subpages/statistik.html (letzter Aufruf am 14.12.2020)

[4] AGFW | Der Energieeffizienzverband für Wärme, Kälte und KWK e.V. (2019), AGFW – Hauptbericht 2018, [online] https://www.agfw.de/index.php?eID=tx_securedownloads&p=436&u=0&g=0&t=1608022464&hash=70a6446903c58230eec1962ad8493da1f3741e53&file=fileadmin/user_upload/Zahlen_und_Statistiken/Version_1_HB2018.pdf (letzter Aufruf am 14.12.2020)

[5] Lagom.Energy GmbH (2020), Inhalte und Auswirkungen des BEHG, [online] https://lagom.energy/inhalte-und-auswirkungen-des-brennstoffemissionshandelsgesetzes-behg/ (letzter Aufruf am 14.12.2020)

Disclaimer: Die dargestellten Informationen besitzen keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Durch die dynamischen Prozesse der Gesetzesentwicklung sowie der Anlagenfuhrparkentwicklung ist bei der Weiterverwendung der dargestellten Informationen zwingend das Verfassungsdatum des Blogs zu beachten.


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